Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gemeinderat verabschiedet einstimmig die „2. Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan (FWBP)“

In seiner ersten Sitzung des Jahres 2023 hatte der Gemeinderat bereits eine enorme Liste an Tagesordnungspunkten abzuarbeiten. Einer der ersten Punkte war die Kenntnisnahme und Verabschiedung des FWBP in seiner „2. Fortschreibung“. Das über 240 Seiten umfassende Werk war im Jahr 2022 vom Planungsbüro Forplan GmbH aus Bonn ausgearbeitet, welches schon den ersten Bedarfsplan und die 1. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans in den Jahren 2012 und 2017 erstellt hatte.

 

In einem FWBP wird festgelegt wieviel Feuerwehr eine Kommune benötigt. Wesentliche Bestandsteile dabei sind die Erfassung des IST-Standes, die Risiko- & Gefahrenanalyse, die daraus resultierende Gefährdungsbeurteilung des Einsatzgebiets, eine Definition des Schutzziels bei zeitkritischen Einsätzen und ein SOLL-Konzept. Dieses Konzept beleuchtet die Empfehlungen, welche aus den vorangegangenen Punkten resultiert und geht auf Personal, Gebäudestruktur, Fahrzeuge, technische Ausstattung und den Organisationsaufbau der Feuerwehr ein.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09. Februar 2023 die 2. Fortschreibung des FWBP zur Kenntnis genommen und die Umsetzung des Plans in Abhängigkeit von der jeweiligen Haushaltslage beschlossen. Die Maßnahmen sind mittel- und langfristiger Natur und zum Teil von Zuschüssen aus dem Zuwendungswesen für Feuerwehren des Landes Baden-Württemberg abhängig.

 

Die aus dem Bedarfsplan resultierende Projekte wurden durch Feuerwehrkommandant Jürgen Vogt bei einem Projekt - Jour Fixe am 20. Februar 2023 mit den ehrenamtlichen Sachgebietsleitern angestoßen. Die 16 Projekte wurden auf mehrere Schultern verteilt, damit die fristgerechte Umsetzung möglichst gewährleistet werden kann.

 

Eckpunkte der 16 Projekte sind die Ersatzbeschaffung von einem ELW 1 sowie die Beschaffung von zwei HLF 10 (Ersatzbeschaffung für ein LF 16/12 und für ein TLF 16/25 für die Einsatzabteilungen Burgberg und Giengen, sofern die im Februar 2023 gestellten Zuschussanträge (Z-Feu 2023) durch das Land Baden-Württemberg gewährt werden. Ebenso muss die Einführung des Digitalfunks für Fahrzeuge, Gerätehäuser vollzogen werden. Dazu müssen Angebote eingeholt und Aufträge vergeben werden. Daran schließt sich beispielsweise auch der Umbau der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) im Feuerwehrhaus Giengen an, welcher einerseits im Zuge der Digitalisierung des Funks nötig wird, andererseits muss die FEZ für die Abarbeitung von Großschadens- und Flächenlagen ertüchtigt und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.

 

Längerfristig sollen die Feuerwehrhäuser Burgberg und Giengen erweitert, sowie das Feuerwehrhaus Hohenmemmingen neu gebaut werden (siehe Bericht vom 23.02.2023) . Für die Einsatzabteilung Giengen sieht der Bedarfsplan des Weiteren ein TLF 4000 und einen GW-T (3,5t) als bedarfsgerecht an, die Beschaffung der Fahrzeuge ist bis 2027 geplant.

 

Ein weiterer Punkt ist eine, ebenfalls bereits durch den Gemeinderat beschlossene, Organisationsuntersuchung der hauptamtlichen Kräfte für den Bereich „Brand- und Katastrophen-/Bevölkerungsschutz“. Die Firma Forplan GmbH hat bereits anhand vorhandener Stückzahlen der prüfpflichtigen Geräte und Ausrüstungsgegenstände weiteren Personalbedarf festgestellt. Die Organisationsuntersuchung durch einen externen Dienstleister soll den tatsächlich benötigten Personalbedarf aufzeigen und beleuchten. Die Maßnahme soll noch im Haushaltsjahr 2023 beauftragt und umgesetzt werden.

 

Ein Feuerwehrbedarfsplan ist demnach keine Wunschliste einer Feuerwehr, sondern entspricht den Anforderungen an eine Feuerwehr, basierend auf einer ausführlichen Risiko- und Gefahrenanalyse.  „Wenn eine Stadt wächst, muss die Feuerwehr mitwachsen!“, betonte Kommandant Jürgen Vogt bereits an den Hauptversammlungen im Januar in Hinblick auf die bevorstehende Vorstellung der Bedarfsanlayse.  

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 14. März 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen